Augenärztliche Gutachten in Norderstedt
In Berufen mit hoher Verantwortung für Menschenleben – auch das eigene – ist eine gute Sehfähigkeit unabdingbar. Wir stellen Ihnen gerne individuelle Gutachten für verschiedene Berufsbilder aus, selbstverständlich immer den jeweiligen Vorschriften entsprechend.
Polizeivollzugsdienst
Alle Bewerber*innen müssen im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung einen augenärztlichen Check bestehen und diesen mit einem Gutachten nachweisen. Dabei gelten bestimmte Anforderungen an die Sehschärfe und andere Aspekte des Sehvermögens, die je nach Bundesland variieren.
Die Kosten für das augenärztliche Gutachten für Bewerber*innen bei der Polizei belaufen sich auf ca. 80 Euro. Die Ausstellung von Gutachten ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die Kosten von dieser nicht übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Feuerwehr
Feuerwehrleute unterliegen den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und müssen in den Bereichen Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld und Dämmerungssehen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese sind besonders hoch bei Träger*innen schwerer Atemschutzgeräte (Untersuchung G26.3) – eine Brille muss zudem unter der Maske tragbar sein.
Die Kosten für das augenärztliche Gutachten für Feuerwehrleute belaufen sich auf ca. 80 Euro. Die Ausstellung von Gutachten ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die Kosten von dieser nicht übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bundeswehr
Im Rahmen der Musterung ist eine augenärztliche Untersuchung fester Bestandteil der Eignungsfeststellung für sämtliche militärischen Berufsbilder. Starke Sehschwächen, Einschränkungen im räumlichen Sehen und Farbfehlsichtigkeit stellen – je nach Einsatzbereich – Ausschlusskriterien.
Die Kosten für das augenärztliche Gutachten für Bundeswehrbewerber*innen belaufen sich auf ca. 80 Euro. Die Ausstellung von Gutachten ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die Kosten von dieser nicht übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ihr Termin zum Gutachten
Wir freuen uns, Ihnen in den meisten Fällen sehr zeitnah einen Termin für die augenmedizinischen Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens für Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr anbieten zu können. Darüber hinaus bemühen wir uns, durch unsere Organisation der Gutachten-Termine Ihre Wartezeiten in unserer Praxis auf ein Minimum zu begrenzen. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin zum gewünschten Gutachten über unsere Online-Rezeption.
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