Augenärztliches Gutachten für Fahrgastbeförderung & Busführerschein (Klasse D) in Norderstedt
Ob mit Bus, Taxi, Krankenwagen oder Limousine: Wenn Ihr Beruf das Transportieren von Fahrgästen beinhaltet, tragen Sie eine hohe Verantwortung, Menschen sicher an ihr Ziel zu bringen. Neben den grundlegenden Anforderungen für den jeweiligen Führerschein ist daher ein ausführliches augenärztliches Gutachten verpflichtend, damit Sie als Busfahrer*in oder in einem anderen Bereich der Fahrgastbeförderung durchstarten können. In unseren medizinischen Untersuchungen prüfen wir unter anderem die folgenden Aspekte:
- Zentrale Tagessehschärfe
Liegt Ihre Sehschärfe bei 100 Prozent oder brauchen Sie eine – für das Führen eines LKWs zulässige – Sehhilfe, zum Beispiel eine Brille oder Kontaktlinsen? - Gesichtsfeld
Welchen Bereich um Ihr Gesicht herum können Sie gleichzeitig mit Ihren Augen erfassen, ohne den Kopf zu bewegen? - Dreidimensionales Sehen (Stereosehen)
Wie gut ist Ihre Tiefenwahrnehmung – und entsprechend Ihre für das LKW-Fahren essenzielle Fähigkeit, Entfernungen richtig einzuschätzen? - Stellung und Beweglichkeit der Augen
Gelingt es Ihren Augen problemlos, Objekte zu fixieren und mit Ihrem Blick zu verfolgen? - Dämmerungssehen
Wie leicht fällt es Ihnen, auch bei schlechten Lichtverhältnissen deutlich zu sehen? Wir testen Ihre Anpassungsfähigkeit an geringe Lichtintensitäten. - Blendempfindlichkeit
Reagieren Ihre Augen adäquat auf plötzlich auftretendes, sehr helles Licht – wie Scheinwerfer – und erholen sie sich schnell von Blendeffekten? - Farbensehen
Können Sie sicher unterschiedliche Farben erkennen? Diese Fähigkeit ist unerlässlich, um Verkehrszeichen, Signale und Markierungen korrekt zu identifizieren. - Untersuchung der Augenlinse und des Augenhintergrunds
Mit der Spaltlampe untersuchen wir Ihre Augen schließlich umfassend, um sicherzugehen, dass sie für die Anforderungen des LKW-Fahrens voll funktionsfähig sind.
Was kostet das augenmedizinische Gutachten?
Die Kosten für diese Untersuchungen und das Ausstellen des augenmedizinischen Gutachtens für Bus-Fahrer*innen bzw. für die Lizenz zur Fahrgastbeförderung belaufen sich auf 80 Euro. Die Ausstellung von Gutachten ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb die Kosten von dieser nicht übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ihr Termin zum Gutachten für die Fahrgastbeförderung
Wir freuen uns, Ihnen in den meisten Fällen sehr zeitnah einen Termin für die augenmedizinischen Untersuchungen im Rahmen des Fahrgastbeförderungs-Gutachtens anbieten zu können. Darüber hinaus bemühen wir uns, durch unsere Organisation der Gutachten-Termine Ihre Wartezeiten in unserer Praxis auf ein Minimum zu begrenzen. Buchen Sie jetzt Ihren Termin zum Gutachten über unsere Online-Rezeption.